Neuigkeiten und Kommunalwahl
08.01.2019, 13:03 Uhr
Naturschutzgebiet Herzogsberge – Erhebliche Einschränkungen für Cremlinger Osterfeuer
Pressemitteilung des CDU-Ortsverbandes Cremlingen

Schon Oktober 2016 kündigte die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel an, Vorbereitungen zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf den Herzogsbergen zu treffen. Schon damals machten sich Cremlinger Bürgerinnen und Bürger Sorgen um die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen in Naherholung und Freizeit. Der CDU-Ortsverband Cremlingen gab diesen Sorgen eine Stimme, über die in verschiedenen Medien berichtet wurde. So sah man das seit Jahrzehnten im Rahmen traditionellen Brauchtums durchgeführte Osterfeuer in Gefahr. Der Osterfeuerplatz in Cremlingen befindet sich am äußersten nordöstlichen Rand des geplanten Naturschutzgebietes. Die damaligen Bedenken vieler Cremlinger hinsichtlich der ungehinderten Durchführung ihres Osterfeuers versuchten Stimmen aus der unteren Naturschutzbehörde zu zerstreuen: „Das Osterfeuer sei nicht in Gefahr“.

Cremlinger Osterfeuerplatz an einer nordöstlichen Kante des NSG Herzogsberge

Zum Spätherbst letzten Jahres hat nun die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel die Beschlussvorlage zur Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes Herzogsberge in ein entsprechendes Naturschutzgebiet ausgearbeitet. In ihrer angefragten Stellungnahme hat sich die Gemeindeverwaltung Cremlingen der Sorgen um das Osterfeuer angenommen und die seit langem bewährte Durchführung dieser Veranstaltung eingefordert. Dazu zählen ins Besondere das Aufstellen von Verkaufsbuden am Rande des Feuerplatzes, das Anliefern von Feuerholz an vier Wochenenden vor Ostern durch sehr engagierte Jugendliche sowie die traditionelle Brandwache der Osterfeuergruppe mit Lagerfeuer von Gründonnerstag bis Ostersonntag.

Allein die zunehmende Größe der Ortschaft Cremlingen macht es notwendig, das Osterfeuerholz an vier Wochenenden vor dem Osterwochenende einzusammeln. Das Osterwochenende selbst wird für die Umschichtung des Holzes und Vorbereitung des Feuers durch die vielen ehrenamtlich tätigen Kräfte benötigt. So ist es auch notwendig, mit schwereren Fahrzeugen wie Traktor mit Anhänger und Frontlader den Osterfeuerplatz zu befahren.

Für alle diese genannten bewährten Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers hatte die untere Naturschutzbehörde offenbar keinerlei Verständnis. Streng nach vermeintlichen Gesetzesauslegungen wurde vom grünen Tisch aus beschieden, dass Feuerholz nur an drei Wochenenden angeliefert werden dürfe, Verkaufsbuden auf dem Geländeflecken des Naturschutzgebietes nicht aufgestellt werden dürfen und auch eine Brandwache mit Lagerfeuer nicht zulässig sei. Hier wird altes Brauchtum zur Freude der Bevölkerung in eine unselige Diskrepanz zum Naturschutz gerückt. Vielleicht liegt das ganze Genehmigungsproblem auch darin begründet, dass bei der Überführung der Herzogsberge in ein Landschaftsschutzgebiet vor vielen Jahren versäumt wurde, den Platz für das Osterfeuer auszunehmen.

Die Mitglieder aller drei Parteien im Ortsrat Cremlingen sind sich der Brisanz des Themas „Osterfeuer“ bewusst, sie beschlossen daher auf ihrer letzten Jahressitzung am 13. Dezember 2018 einstimmig, die Gemeindeverwaltung um weitere Unterstützung für das Osterfeuer in bewährter Form zu bitten. Es ist sozusagen „kurz vor 12“, da im Kreistag am 14. Januar 2019 um 17 Uhr die Vorlage „Verordnung über das Naturschutzgebiet „Herzogsberge“ im Landkreis Wolfenbüttel (NSG BR 150) - Sicherung Natura 2000-Gebiet“ (Vorlage Nr. XVIII-0380/2018) als Tagesordnungspunkt Nr. 20 auf der Agenda steht. Der Kreistag tagt im großen Sitzungssaal, Bahnhofstr. 11, 38300 Wolfenbüttel. Die Sitzung ist öffentlich und auf der Tagesordnung steht wie immer zu Anfang die „Einwohnerfragestunde“, in der sich engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger des Landkreises zu Wort melden können.

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